In Kooperation mit dem Jugendamt des Landkreises Cloppenburg bietet der SkF Cloppenburg ambulante Hilfen zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 27ff SGB VIII)an.
1. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist im § 31 SGB VIII begründet. Die Hilfe richtet sich an Familien und Alleinerziehende in schwierigen Lebenssituationen.
Sozialpädagogische Familienhilfe findet in der Familie statt und ist auf längere Dauer angelegt.
Es sollen die Eigenkräfte der Familie gestärkt werden:
2. Erziehungsbeistandschaft
Ein weiteres ambulantes Hilfsangebot ist die Erziehungsbeistandschaft gem. § 30 SGB VIII. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an das Kind oder den Jugendlichen. Dabei wird das soziale Umfeld des Kindes wie z.B. Familie, Schule, Freunde mit einbezogen.